EU-Interoperabilität für ein digital vernetztes Europa
Hier erfahren Sie, was die Verordnung für ein interoperables Europa (EU) 2024/903 für Ihr Regelungsvorhaben bedeutet und wie sie zu einem vernetzten Europa beiträgt.
Vernetzte Verwaltungen für Europa
Stellen Sie sich ein digitales Europa ohne Grenzen vor. Ziel der Verordnung für ein interoperables Europa (EU) 2024/903 (öffnet in neuem Fenster) ist es, diese Vision Realität werden zu lassen. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen digitale Verwaltungsleistungen nahtlos in allen EU-Ländern nutzen können. Der digitale Datenaustausch über Landes- und Sektorengrenzen hinweg wird zur Norm. Grenzüberschreitende Verwaltungsakte, wie ein Umzug in einen anderen Mitgliedstaat oder die Gründung eines Unternehmens im Ausland, lassen sich so einfach und vollständig online erledigen. Das steigert die Effizienz für alle Beteiligten und schafft einen einheitlichen digitalen Raum.


Überblick
Koordination ist der Schlüssel
Damit ein digitales Europa ohne Grenzen Wirklichkeit wird, müssen die Mitgliedsstaaten verbindlich koordiniert zusammenarbeiten. Die Verordnung soll Insellösungen verhindern und schafft deshalb einen gemeinsamen Rahmen für die Zusammenarbeit. Seit Anfang 2025 sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Anforderungen an die Interoperabilität zu berücksichtigen.
Was bedeutet das für die Erarbeitung von Regelungen?
Für Sie bedeutet das, dass sie grenzüberschreitende Auswirkungen eines Regelungsvorhaben einschätzen sollten, bevor Regelungen geschrieben werden. Denn nur wenn Sie die Interoperabilität von Anfang an mitdenken, schaffen Sie die rechtliche Grundlage für Behörden, um europaweit Daten auszutauschen und funktionierende, grenzüberschreitende Verwaltungsleistungen anzubieten. Abschließend dokumentieren Sie in einem Fragebogen auf dem interoperable Europe-Portal (öffnet in neuem Fenster), wie sich die Regelungsinhalte sich auf die Interoperabilität auswirken.
Fragen sie sich:
- Können nach der aktuellen Rechtslage andere EU-Bürgerinnen und -Bürger ein digitales Angebot in diesem Zusammenhang nutzen?
- Was ist nötig, um das zu ermöglichen?
Die Interoperabilitäts-Bewertung
Die Interoperabilitäts-Bewertung (öffnet in neuem Fenster) ist wie auch die Digitalcheck-Dokumentation ein formeller, letzter Schritt, in dem Sie einige Fragen zu Inhalten der Regelung beantworten. Es geht darum, darzulegen, wie sich Ihre Regelung auf die EU-weite Interoperabilität auswirkt. Der wesentliche Inhalt besteht aus fünf Fragen. Die Bewertung fragt nach sogenannten „ verbindlichen Anforderungen“ und prüft deren Einfluss auf die vier Ebenen der Interoperabilität.
Der Ablauf im Überblick
Führen Sie die Vorprüfung durch
Finden Sie in der Vorprüfung in 6 Fragen heraus, ob Sie in Ihrem Regelungsvorhaben Aspekte der digitalen Umsetzung und EU-Anforderungen an Interoperabilität beachten müssen.
Wenn Sie EU-Anforderungen an Interoperabilität beachten müssen, meldet sich das Digitalcheck-Team bei Ihnen für kostenlose, vertrauliche Unterstützung.
Erarbeiten Sie die Regelung
Erarbeiten Sie Ihre Regelung anhand der Fünf Prinzipien für digitaltaugliche Gesetzgebung. Diese enthalten die Anforderungen an die Interoperabilität. So stellen Sie sicher, dass Ihre Regelung sowohl digitaltauglich als auch interoperabel ist. Kostenlose, vertrauliche Unterstützung erhalten Sie vom Digitalcheck-Team.
Optional: Lösungen für ein interoperables Europa nutzen
Lösungen für ein interoperables Europa (Art. 7 EU 2024/903) sind technische Standards für den grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen Verwaltungseinheiten. Das Interoperable Europe Board legt fest, welche Lösungen zu prüfen sind. Mehr dazu im Reiter„Interoperable Lösungen”
Reichen Sie die Interoperabilitäts-Bewertung ein
Sie dokumentieren in einem Fragebogen auf dem interoperable Europe-Portal (öffnet in neuem Fenster), wie sich die Regelungsinhalte sich auf die Interoperabilität auswirken.
Unterstützung durch das Team des Digitalcheck
Das Digitalcheck-Team unterstützt Sie im gesamten Prozess. Wir helfen bei Fragen zur Interoperabilität, beim Ausfüllen der Bewertung und beim Identifizieren verbindlicher Anforderungen – inklusive ihrer Auswirkungen auf die vier Interoperabilitätsebenen.
Rufen Sie uns an: 0151/40 76 78 39
Schreiben Sie uns - egal ob Legist oder Institution: interoperabel@digitalservice.bund.de
Ressourcen und Links zu Interoperabilität
Hier finden Sie alle relevanten Links und Ressourcen zu den Anforderungen der EU an Interoperabilität, die für Ihre Regelung relevant sind.
Allgemein
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu der EU-Verordnung.
- Verordnung für ein interoperables Europa (EU) 2024/903 (öffnet in neuem Fenster)
- Ressourcen auf dem Interoperable Europe Portal (öffnet in neuem Fenster): Hier finden sich zusätzliche Informationen, Best Practices und Tools zur Unterstützung bei der Durchführung von Interoperabilitätsbewertungen.
Interoperabilitätsbewertungen
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Interoperabilitätsbewertungen.
- Interoperabilitätsrahmen (öffnet in neuem Fenster): Rahmenwerk mit Prinzipien zur Erarbeitung von interoperablen Regelungen
- Leitlinien für Interoperabilitätsbewertungen (öffnet in neuem Fenster): Anleitung zur Bewertung der Interoperabilität in Regelungen
Häufig gestellte Fragen
Weitere Informationen zur Umsetzung der EU-Interoperabilitäts-Vorgaben und zur Erarbeitung von Regelungen finden Sie in unseren Bereich “Fragen und Antworten”.
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns unter: interoperabel@digitalservice.bund.de oder unter 0151/40 76 78 39.
