Gemeinsamer Digitalcheck für Bund und Länder

Eine stilisierte Karte von Deutschland

Weniger Doppelstrukturen, mehr Kooperation: Die Modernisierungsagenda Bund gibt im Handlungsfeld II Bessere Rechtsetzung vor, bestehende Instrumente, Werkzeuge und Methoden im Zentrum für Legistik zu konsolidieren und diese Angebote für Länder, Kommunen und Körperschaften nutzbar zu machen.

Die Modernisierungsagenda Föderal hält fest, dass die bereits erarbeiteten Methoden des Digitalchecks weiterentwickelt, angewendet und von Bund und Ländern wechselseitig zur Verfügung gestellt werden sollen. Langfristig soll der Abbau von Doppelstrukturen im föderalen System gefördert werden.

In diesem Sinne hat der Bund bereits mit drei Bundesländern eine Kooperation zur Nutzung des Digitalcheck Bund gestartet.

Angebot

Durch eine Kooperation mit dem Bund können Sie den Digitalcheck für Ihr Bundesland direkt auf der Webseite des Digitalcheck Bund integrieren.

Ein Laptop auf hellblauem Hintergrund zeigt den grafischen Entwurf einer Webseite der hessischen Landesregierung.
Ein Beispiel eines Entwurfs für eine personalisierte Landingpage eines Bundeslandes

Vorteile der Kooperation auf einen Blick

Gemeinsamer Standard und Nachnutzung erprobter Prozesse

Als methodische Prozessbegleitung sichert der Digitalcheck auf Bundesebene die Digitaltauglichkeit von Regelungsvorhaben. Bundesländer können diesen bewährten Prozess für ihre Regelungsvorhaben auf Landesebene nutzen, statt ihn selbst neu zu entwickeln. Der Bund stellt dafür seine digitale Infrastruktur auf digitalcheck.bund.de zur Verfügung.

Eigener Auftritt auf digitalcheck.bund.de

Sie erhalten eine eigene Unterseite auf digitalcheck.bund.de. Die Inhalte der Seite werden individuell auf Ihren Landes-Digitalcheck zugeschnitten, etwa durch die Hinterlegung der zuständigen Prüfstelle des Landes. Bei der Erstellung stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.

Umfangreiche Arbeitshilfen und Werkzeuge für Regelungsvorhaben

Auf digitalcheck.bund.de stehen Legistinnen und Legisten Werkzeuge und Vorlagen für die Erarbeitung von digitaltauglichen und praxisnahen Regelungen zur Verfügung. Vom Bund erprobte Vorgehensweisen und Best Practises wie die Regelungsbegleitung oder Schulungsformate können von den Ländern übernommen und als Grundlage für eigene Prozesse genutzt werden.

Unterstützung bei der Erfüllung der EU-Interoperabilitätsverordnung

Der Digitalcheck integriert die Anforderungen der EU-Interoperabilitätsverordnung und stellt Legistinnen und Legisten gezielte Arbeitshilfen zur Verfügung, um Regelungen so zu schreiben, dass sie Grundlage für gut funktionierende, grenzüberschreitende Verwaltungsleistungen sind.

Keine eigenen Entwicklungsaufwände, kein eigenes Hosting

Sämtliche Arbeitshilfen und Services werden laufend evaluiert und auf Grundlage von Feedback weiterentwickelt. Somit bleiben sie aktuell und neue Entwicklungen werden ohne eigenen Aufwand direkt in das Angebot integriert.

Prozess: Kooperation und Erstellung Ihrer Landingpage

  1. Schritt 1: Kontakt aufnehmen

    Kontaktieren Sie uns bei Interesse direkt unter SBII3@bmds.bund.de.

  2. Schritt 2: Gemeinsamer Termin

    In einem gemeinsamen Termin besprechen wir gegenseitige Anforderungen und Möglichkeiten.

  3. Schritt 3: Kooperationsvereinbarung

    Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Ihrem Bundesland und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wird unterzeichnet.

  4. Schritt 4: Inhalte erstellen

    Sie erstellen die Inhalte, die auf Ihrer personalisierten Landingpage abgebildet werden sollen. Dazu zählen bspw. Informationen zum Prozess, den jeweiligen Ansprechpartnern und den landesspezifischen Anforderungen.

  5. Schritt 5: Erstellung der Unterseite

    Das Team des Digitalcheck Bund legt eine neue Unterseite für Ihr Bundesland an.

  6. Schritt 6: Freigabe

    Die Unterseite wird vor Veröffentlichung von Ihnen überprüft und freigegeben.

Ihr Land hat noch keinen Digitalcheck?

Symbolbild Leitfaden

Leitfaden

Digitalcheck als Bundesland einführen

Die Checkliste bündelt die wichtigsten Handlungsempfehlungen für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung.

Kontakt

Sie haben Interesse an einer Kooperationsvereinbarung oder Rückfragen zum Prozess? Kontaktieren Sie uns unter SBII3@bmds.bund.de.


Ansprechpartnerin: Katharina Berndt

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