Prinzip 1
Digitale Angebote für alle nutzbar gestalten
Eine Regelung gilt als erfolgreich digitalisiert, wenn Bürger und Unternehmen Anträge intuitiv online stellen können, Behörden die Daten systemübergreifend ohne manuelle Nacherfassung verarbeiten und Digitaltauglichkeit von Anfang an mitgedacht wurde.
