EU-Interoperabilität für ein digital vernetztes Europa
Hier erfahren Sie, was die Verordnung für ein interoperables Europa (EU) 2024/903 für Ihr Regelungsvorhaben bedeutet und wie sie zu einem vernetzten Europa beiträgt.
Vernetzte Verwaltungen für Europa
Stellen Sie sich ein digitales Europa ohne Grenzen vor. Ziel der Verordnung für ein interoperables Europa (EU) 2024/903 (öffnet in neuem Fenster) ist es, diese Vision Realität werden zu lassen. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen digitale Verwaltungsleistungen nahtlos in allen EU-Ländern nutzen können. Der digitale Datenaustausch über Landes- und Sektorengrenzen hinweg wird zur Norm. Grenzüberschreitende Verwaltungsakte, wie ein Umzug in einen anderen Mitgliedstaat oder die Gründung eines Unternehmens im Ausland, lassen sich so einfach und vollständig online erledigen. Das steigert die Effizienz für alle Beteiligten und schafft einen einheitlichen digitalen Raum.


Lösungen für ein interoperables Europa
Lösungen für ein interoperables Europa sind wiederverwendbare Standards, die es ermöglichen, dass Verwaltungseinheiten effizient und sicher Daten über Ländergrenzen hinweg austauschen können. So können digitale öffentliche Dienste – wie die gegenseitige Anerkennung von Diplomen oder den Austausch von Fahrzeugdaten – nahtlos und ohne bürokratische Hürden für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen angeboten werden.
Der Gedanke hinter den Lösungen: nachnutzen vor neu beschaffen vor neu bauen (Re-use before buy before build). Statt das Rad neu zu erfinden, sollen Verwaltungen bewährte Lösungen nutzen.
Nicht nur IT-Komponenten können Lösungen sein, sondern z. B. auch Folgendes:
- rechtlichen Rahmenbedingungen
- organisatorische Prozesse
- semantische Standards (gemeinsames Datenverständnis)
- technische Anwendungen
- Quellcode
Wenn Ihre Regelung Interoperabilitätsbezug hat, müssen Sie nun prüfen, ob eine „Lösung für ein interoperables Europa“ in Ihrem Kontext verwendet werden kann. Die Nicht-Verwendung muss kurz begründet werden.
Diese Lösungen sind aktuell verfügbar
Semantic Core Vocabularies
Die grenzüberschreitende Datensprache für das Once-Only-Prinzip
Data Catalogue Vocabulary Application Profile (DCAT-AP)
Der Metadatenstandard für Offene Daten und Transparenz (Data Catalogue Vocabulary Application Profile)
Ressourcen und Links zu Interoperabilität
Hier finden Sie alle relevanten Links und Ressourcen zu den Anforderungen der EU an Interoperabilität, die für Ihre Regelung relevant sind.
Allgemein
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu der EU-Verordnung.
- Verordnung für ein interoperables Europa (EU) 2024/903 (öffnet in neuem Fenster)
- Ressourcen auf dem Interoperable Europe Portal (öffnet in neuem Fenster): Hier finden sich zusätzliche Informationen, Best Practices und Tools zur Unterstützung bei der Durchführung von Interoperabilitätsbewertungen.
Interoperabilitätsbewertungen
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Interoperabilitätsbewertungen.
- Interoperabilitätsrahmen (öffnet in neuem Fenster): Rahmenwerk mit Prinzipien zur Erarbeitung von interoperablen Regelungen
- Leitlinien für Interoperabilitätsbewertungen (öffnet in neuem Fenster): Anleitung zur Bewertung der Interoperabilität in Regelungen
Häufig gestellte Fragen
Weitere Informationen zur Umsetzung der EU-Interoperabilitäts-Vorgaben und zur Erarbeitung von Regelungen finden Sie in unseren Bereich “Fragen und Antworten”.
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns unter: interoperabel@digitalservice.bund.de oder unter 0151/40 76 78 39.
